Personen, die sich um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) bewerben, müssen sich gemäß der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 einer sog. Waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Dabei wird festgestellt, ob eine heute erkennbare Neigung besteht, besonders in Gefahrensituationen unvorsichtig zu handeln oder die Waffe leichtfertig zu verwenden.
Die Begutachtung besteht aus einem explorativen Gespräch und einigen Fragebögen im Zeitumfang von ca. 2 Stunden. Die gesetzlich geregelten Kosten betragen EUR 236,-.